Chorsingen und Corona




Liebe Sängerinnen und Sänger, liebe Chorleiterinnen und Chorleiter,

es kommt Bewegung in die Sache! Schneller, als es die meisten von uns erwartet haben, ermöglichen die sinkenden Infektionszahlen nun in vielen Landesteilen die Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit in der Präsenz, je nach Inzidenzwert sogar in geschlossenen Räumen, wenn auch noch unter Pandemiebedingungen mit den bekannten und erprobten Auflagen.


In diesem Artikel wird auf die Rechtsverordnungen der Länder Niedersachsen und Bremen, sowie auf die Handlungsempfehlungen der dortigen fünf ev. – luth. Landeskirchen Bezug genommen.


Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Sach- und Gesetzeslage ändert sich mitunter plötzlich und kann gelegentlich unübersichtlich und uneindeutig ausfallen. Wir bitten um Verständnis, sollte es zu Fehlinformationen kommen.


Stand vom 5. Juni 2021



Unterschiede in Niedersachsen und Bremen

Die Vorgaben des Landes Niedersachsen bzw. der Freien Hansestadt Bremen und die darauf fußenden Empfehlungen der Landeskirchen sind inzidenzbasiert. Abhängig vom Inzidenzwert des Landkreises oder der Stadt sind unterschiedliche Öffnungsschritte möglich.

Beide Verordnungen, die des Landes Niedersachsen und die der Freien Hansestadt Bremen sind bis zum 24. Juni 2021 gültig. In Niedersachsen sind bereits viele Lockerungen – abhängig vom Inzidenzwert – möglich, sogar Chorproben in geschlossenen Räumen mit unbegrenzter Personenzahl (unter Einhaltung der Abstände und Hygienemaßnahmen). In Bremen bleibt das Singen in geschlossenen Räumen auf zwei Personen begrenzt.


Wie schnell sind Öffnungen sinnvoll und verantwortbar?

Die Freude über die Wiedererlangung der sehnlich erwünschten, aus der Zeit vor der Pandemie gewohnten Möglichkeiten überwiegt. Dennoch gibt es auch vorsichtige Fragen, ob die so schnell nicht erwarteten Öffnungen verantwortbar und sinnvoll sind.

„Nicht alles, was wir tun dürfen, müssen wir tun“

„Die Kirchenleitungen setzen die Rechtsvorschriften des Landes jeweils als Rahmenempfehlung um. Die Entscheidung, was innerhalb dieses Rahmens wie konkret gestaltet wird, hängt von den örtlichen Bedingungen ab, personell wie räumlich, und muss dort entschieden werden.

Wie man mit dem Singen der Gemeinde umgeht, wird sich unterscheiden zwischen

der relativ großen, aber schwach besetzten Dorfkirche,

der Inselkirche im Touristenboom,

der winzigen historischen Kapelle mit schlechter Lüftungsmöglichkeit, in der mit Mühe die Abstände eingehalten werden können –

um nur drei mögliche räumliche Szenarien zu nennen; Ihnen werden viele weitere einfallen.

Dazu kommt noch, dass die jeweiligen Gottesdienstgemeinden sehr unterschiedlich aussehen werden: Eine dörfliche Kerngemeinde wird voneinander wissen, dass alle Anwesenden schon geimpft sind; in der Touristenhochburg werden Sie nicht einmal sicher sein können, dass die regelmäßig vorgesehenen Testungen der Gäste erfolgt sind.

Diesen Gegebenheiten sollten Sie vor Ort Rechnung tragen und danach entscheiden.

Entscheiden Sie in aller Freiheit, aber gemeinsam mit den Menschen vor Ort.

LKMD Hans-Joachim Rolf, Mail vom 3. Juni 2021


Votum der fünf evangelischen Landeskirchen Niedersachsen und Bremens

Die Bischöfe Niedersachsens betonen in ihrer Erklärung die Verantwortung der Kirchen für ihre Gemeindemitglieder und für die ganze Gesellschaft.

Die verschiedenen Landeskirchen interpretieren gelegentlich die Vorgaben des Landes in der Feinabstimmung unterschiedlich. Die Einzelheiten sind den Handlungsempfehlungen der jeweilig zuständigen Landeskirche zu entnehmen.


Handlungsempfehlungen der Ev. – luth. Landeskirchen Niedersachsens und der Bremischen Evangelischen Kirche

Ev. – luth. Landeskirche Hannovers

Ev. – Luth. Kirche in Oldenburg

Ev. – Luth. Landeskirche Schaumburg – Lippe



Was ist bei Chorproben unter Pandemiebedingungen zu beachten?

Bei der Wiederaufnahme des Probenbetriebs bleibt es natürlich wichtig, anhand der bereits gewonnenen Erkenntnisse zur Beschaffenheit des Covid-19-Virus und seinen Verbreitungswegen die Proben verantwortungsvoll zu planen und bzgl. des Infektionsrisikos so sicher wie möglich zu gestalten.


Auf der Informationsplattform frag-amu.de, die auch auf dieser Seite zugänglich ist, finden Sie immer die aktuellsten wissenschaftliche Erkenntnisse und die darauf basierenden Handlungsempfehlungen, die Ihnen Hilfestellungen für einen sicheren Neuanfang ermöglichen.

Eine Zusammenfassung für die Chöre in kirchlichem Kontext bietet Marcus von Amsberg, Mitarbeiter des CEK beim BMCO-Neustart-Programm:


frag-amu.de wird vom Bundesmusikverband Chor und Orchester BMCO gepflegt, in dem auch der CEK (Chorverband der Ev. Kirche in Deutschland), der Dachverband des ECNB, vertreten ist und mitwirkt.

Testen

Selbst- und Schnelltests sind ein neuer fester Bestandteil der Chorproben, ohne die die Öffnung der Proben nicht möglich ist. Auch die Verpflichtung, einen Testnachweis zu erbringen, ist in Niedersachsen inzidenzabhängig. Bei einem Inzidenzwert unter 35 entfällt die Testpflicht für die Teilnehmer an einer Chorprobe.

Lüften, lüften, lüften!


Zur Vermeidung der Virenübertragung über die Atemluft ist das Gebot der Stunde für Chöre (und alle anderen Menschenansammlungen), neben dem Einhalten der Abstandsregeln, eine regelmäßige und gute Durchlüftung der Räume.


Wann, wie und wie oft muss gelüftet werden?

Wie oft die Lüftung durchzuführen ist, wird u. a. von diesen Faktoren beeinflusst:

  • Raumfläche und -höhe
  • Lüftungsbedingungen – Lüftungsdauer und -art
  • Anzahl der Menschen im Raum
  • Dauer des Aufenthaltes der Menschen im Raum
  • Strömungsverhältnisse der Raumluft (Heizungsart, Fenster, Bewegungsverhalten der Menschen etc.)
  • Wetterbedingungen – Außen- und Innentemperaturen


Die unterschiedlichen Empfehlungen für Lüftungsintervalle liegen, abhängig von der Raumgröße und der Menge der sich darin befindenden Menschen, zwischen 20 und 50 Minuten.
Ein vollständiger Luftaustausch im Raum ist anzustreben.


CO2-Messgeräte und andere technische Hilfsmittel

Der Zeitpunkt, wann eine Lüftung notwendig ist, kann mithilfe eines CO2-Messgerätes genauer bestimmt werden. Die CO2-Belastung ist zwar bzgl. der Covid-19-Übertragung unerheblich, aber sie kann äquivalent zur (nicht so einfach messbaren) Aerosolbelastung betrachtet werden.


Bis zu einem Wert von 800 ppm ist ein Luftaustausch nicht nötig, zwischen 800 und 1000 ppm wird eine Lüftungspause empfohlen.
Bei einer Verwendung von CO2-Messgeräten ist deren Positionierung im Raum entscheidend.


Man kann den Messwerten bei geöffneten Fenstern beim Sinken zusehen – genauso auch beim Anstieg, wenn die Fenster wieder geschlossen sind.


Mithilfe dieser Geräte wird schnell deutlich, welche Lüftungsvariante vor Ort die effektivste ist:
Fenster, die auf Kipp gestellt sind, bewirken hinsichtlich des Luftaustausches wenig. Nur die berühmte Quer- und Stoßlüftung bei weit geöffneten, gegenüber liegenden Fenstern und Türen ist schnell und gründlich wirksam.


Die CO2-Messgeräte kosten in den günstigsten Varianten ab 35,- € aufwärts. In einigen Schulen und Chören werden diese Geräte bereits genutzt und lassen sich dort möglicherweise ausleihen.


Alternativ wird aktuell seitens der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg – gesetzliche Unfallversicherung) angeregt, die eigentlich für Klassenräume entwickelte APP (CO2-Timer von „Garage51“ im App-Store) zur CO2- Belastung zu prüfen. Mit der CO2-App lässt sich die CO2-Konzentration im Raum berechnen und die optimale Zeit und Frequenz zur Lüftung bestimmen. 


Diese APP ist allerdings für den Unterrichtsbetrieb und nicht für das Chorsingen (mit einem sehr wahrscheinlich höheren Luftbedarf) entwickelt worden.


In Ausnahmefällen kann über die Anschaffung eines Raumlufttauschers nachgedacht werden. Diese Geräte sind kostspielig (mehrere Tausend Euro) und für die meisten Chöre vermutlich unerschwinglich.


Die Bundesregierung fördert die Umrüstung von Lüftungsanlagen. Eine Maßnahme, die vermutlich nachhaltig, aber dafür auch langwierig und kostenintensiv sein dürfte. 

Was muss beachtet werden, wenn präsent geprobt wird?

  • Die Genehmigung der Träger/Betreiber des Veranstaltungsortes muss vorliegen, im kirchlichen Kontext i.d.R. durch die Kirchenvorstände der Gemeinden oder den Kirchenkreisvorstand.
  • Ein Hygieneplan unter Berücksichtigung der üblichen Corona-Hygienevorschriften und -Abstandsregelungen
  • Je nach Inzidenzwert: Testnachweis aller Nichtgeimpften oder -genesenen
  • Der Sicherheitsabstand zwischen allen Anwesenden muss 1,5 – 2 m betragen, nach vorne zur Leitung 3 m (vgl. Handlungsempfehlungen der Landeskirchen, siehe oben).
  • Der Raum muss ausreichend groß sein, um den Sicherheitsabstand einhalten zu können.
  • Eine gute Belüftungsqualität des Raumes muss gewährleistet sein.
  • Es muss regelmäßig und gründlich gelüftet werden.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Probe, also auch beim Singen, nicht vorgeschrieben, wenn die Sänger*innen sich an ihrem Platz befinden.
  • Die Personalien und Kontaktdaten der beteiligten Sänger müssen aufgenommen, datiert, schriftlich festgehalten und drei Wochen aufbewahrt werden. Sie sind ggf. dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Die Daten sind vier Wochen nach der Probe wieder zu vernichten.
    Alternativ können Apps, wie z.B. die Luca-App verwendet werden.

Die Teilnahme an Chorproben bleibt freiwillig!

Es sollte unbedingt allen Beteiligten klar sein, dass die Teilnahme an den Chorproben für alle SängerInnen eigenverantwortlich und freiwillig ist.


Einige ChorleiterInnen haben sich von ihren Sängerinnen und Sängern bzw. von den Eltern der minderjährigen Chormitglieder das Einverständnis schriftlich bestätigen lassen.


Perspektiven für Chöre

Wie wird es weiter gehen?

Die Planungen für die weiteren Monaten bleiben spannend. Empfehlenswert ist sicher, einen Plan B und C mitzudenken und Absagen und Verschiebungen einzukalkulieren.
Ausdauer und – im Idealfall – Spaß am Revidieren oder Modifizieren wird bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben hilfreich sein.


Es bleibt schwer abschätzbar, wie und unter welchen Bedingungen Auftritte und Proben im Herbst und Winter 2021 möglich sein werden. Die Gesamtlage lässt hoffen.



Aus der Not eine Tugend machen

Vielleicht ist es auch in Zukunft – ohne Corona – sinnvoll, einige neue entdeckte und sich bewährt habende Errungenschaften beizubehalten:


Viele Chöre haben das Singen in „Quartette“ in den letzten Wochen als besondere Herausforderung schätzen und lieben gelernt und festgestellt, wie effektiv und freudvoll die Probenarbeit in kleinen Gruppen sein kann. Chorsänger*innen sind in kleinen Gruppen stärker gefordert, können gleichzeitig ihre Stimmen besser entfalten.
Es empfiehlt sich bestimmt vielerorts, diese Probenform beizubehalten und weiter zu kultivieren, z.B. als Voreinheit vor der Tutti-Probe.


Manche Chöre haben sich in der Zeit des Singeverbots als ganze Gruppe getroffen, um rhythmische Fertigkeiten zu trainieren (Sprechstücke, Bodypercussion) oder Gehörbildung zu betreiben.

Diese Methoden funktionieren sogar in einer Online-Probe erstaunlich gut, für den Fall, dass man sich (wieder) nicht (mehr) treffen kann/darf.


Auch wenn es technisch nicht überall gleich problemlos funktioniert (Latenz, instabiles Netz, möglicherweise keine entsprechenden Endgeräte bei der Sänger*innen vorhanden) und die Verläufe und Ergebnisse musikalisch und klanglich unbefriedigend sind, haben sehr viele Chöre diese digitale Probenform genutzt.

Chöre mit hoher technischer Affinität haben sicherlich die Plattform „Jamulus“ probiert, die es immerhin ermöglicht, mit nur wenig Latenz für alle hörbar gemeinsam zu singen. Allerdings funktioniert Jamulus nur ohne Bild. (Digital-Füchse können eine Videoplattform dazu schalten.) Ferner ist eine etwas ambitioniertere Ausstattung nötig (Mikrophon, Lan-Kabel, Schnittstelle) und Geduld und Sachverstand bei der Installation.


In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Möglichkeiten entdeckt, die Proben für digitale Format methodisch so abwechslungsreich zu gestalten, dass sie viel Spaß machen. Es ist immer noch eine bessere Möglichkeit, als gar nicht zu singen!


Es gibt im Netz immer wieder Angebote, methodische und technische Einführungen zur Durchführung einer Online-Probe mit Hilfe eines Webinars zu bekommen. Die Landes- und Bundesmusikakademien und andere Fortbildungsstätten bieten solche Kurse an.


Mögen Sie Ihre guten Nerven behalten und weiter viele gute Ideen entwickeln, um alle Gelegenheiten zum Singen unbeschwert ergreifen zu können!
Bleiben Sie weiter zuversichtlich, gesund und behütet!