Advents- und Weihnachtslieder zum Mitsingen Studierende und Dozenten der Hochschule für Kirchenmusik Dresden sowie die Landesposaunenwarte der Sächsischen Posaunenmission laden ein. Ab 28. November 2020 stehen die Adventslieder bereit, ab 22. Dezember die Weihnachtslieder.
Jauchzet, frohlocket – Halleluja! Wir lassen uns doch nicht am Singen hindern! Kanon von Volker Nagel-Geißler nach Motiven aus dem Weihnachtsoratorium von Johann Sebastian Bach Aus dem Advents-Sing-Kalender der Nordkirche. Ein Film von Christiane Hrasky und Cornelia Ewald.
Wie soll ich dich empfangen EG 11 zum einstimmigen Mitsingen Aus dem Advents-Sing-Kalender der Nordkirche. Ein Film von Christiane Hrasky und Cornelia Ewald.
Wie soll ich dich empfangen Choral Nr. 5 aus dem Weihnachtsoratorium von J. S. Bach Aus dem Advents-Sing-Kalender der Nordkirche. Ein Film von Christiane Hrasky und Cornelia Ewald.
Machet die Tore weit – Halleluja! Wir lassen uns doch nicht am Singen hindern! Kanon von Christiane Frey Aus dem Advents-Sing-Kalender der Nordkirche. Ein Film von Christiane Hrasky und Cornelia Ewald.
So seid nun geduldig – Halleluja! Wir lassen uns doch nicht am Singen hindern! Kanon von Volker Nagel-Geißler nach einem Motiv aus dem Requiem von Johannes Brahms. Eine Mitsingaktion von Christiane Hrasky und Cornelia Ewald.
Dona nobis pacem – Halleluja! Wir lassen uns doch nicht am Singen hindern! Kanon von Volker Nagel-Geißler nach einem Motiv des Agnus Dei der Krönungsmesse von W. A. Mozart. Sommergruß von Christiane Hrasky, Landeskantorin der Nordkirche, und Cornelia Ewald, Singwartin der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Er weidet seine Herde – Halleluja! Wir lassen uns doch nicht am Singen hindern! Kanon von Volker Nagel-Geißler nach Motiven der Arie “Er weidet seine Herde” aus dem “Messias” von G. F. Händel. Initiative für den Sonntag Kantate von Christiane Hrasky, Landeskantorin der Nordkirche, und Cornelia Ewald, Singwartin der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Halleluja! – Wir lassen uns doch nicht am Singen hindern! Kanon von Volker Nagel-Geißler nach Motiven aus dem Messias von G. F. Händer. Initiative für das Osterfest von Christiane Hrasky, Landeskantorin der Nordkirche, und Cornelia Ewald, Singwartin der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Chorsingen und Corona
Liebe Sängerinnen und Sänger, liebe Chorleiterinnen und Chorleiter,
wie Sie alle wissen, wird der Teillockdown wegen der weiter auf hohem Niveau stagnierenden Infektionszahlen fortgesetzt. Die Regierungen der Länder und die Bundesregierung haben die umfassenden Kontaktbeschränkungen verlängert, zunächst bis zum 20. Dezember 2020, aber auch jetzt schon absehbar, darüber hinaus.
Bis zum 20. Dezember 2020 (mindestens) gilt es, unnötige Kontakte zu vermeiden. Das bedeutet für die Chorarbeit i.d.R., dass sie möglichst weiter ruhen soll.
In diesem Artikel wird auf die Rechtsverordnungen der Länder Niedersachsen und Bremen, sowie auf die Handlungsempfehlungen der dortigen fünf ev. – luth. Landeskirchen Bezug genommen.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Sach- und Gesetzeslage ändert sich stetig und ist nach wie vor gelegentlich unübersichtlich. Wir bitten um Verständnis, sollte es zu Fehlinformationen kommen.
Stand vom 1. Dezember 2020
Ist den Chören das Singen verboten?
Auch in der neuen Niedersächsischen Rechtsverordnungen vom 27. November 2020 stehen nach wie vor keine Angaben mehr bezüglich des Singens. Damit ist das Singen nicht grundsätzlich verboten (außer in den Schulen, vgl. Rahmenverordnung Schule Corona). Es dürfte also eigentlich weiter ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl im Chor gesungen werden, auch im geschlossenen Raum, wenn die Einhaltung der Abstandsregeln und der Hygienemaßnahmen gewährleistet ist. Auch in Bremen sind Proben mit Laienchören nicht grundsätzlich verboten.
Es gilt aber der dringende Appell an alle Gruppen und Vereine, auf Proben weiter zu verzichten, um so viele Kontakte wie möglich zu vermeiden.
Jeder Chor und jede Chorleitung steht schon seit der grundsätzlichen Erlaubnis vom 13. Juli 2020, die Probentätigkeit wieder in der Präsenz aufnehmen zu dürfen, in der Pflicht, eigenverantwortlich einen sicheren Weg für die Verhältnisse vor Ort zu finden. Dafür muss ein möglichst risikoarmes und verantwortbares Präsenzproben- und Konzertkonzept für den Chor und sein Publikum entwickelt werden, unbedingt in Absprache mit den zuständigen Trägern und Veranstaltern.
Zur Zeit ist es jedoch kaum vorstellbar, dass diese Verantwortung für Sänger und Publikum zu einer anderen Entscheidung führen kann, als die Proben ruhen zu lassen.
Konzerte sind auch im Dezember verboten.
Votum der fünf evangelischen Landeskirchen Niedersachsen und Bremens
Die Bischöfe Niedersachsens betonen in ihrer Erklärung die Verantwortung der Kirchen für ihre Gemeindemitglieder und für die ganze Gesellschaft.
Als Religionsgemeinschaften ist den Kirchen die freie Religionsausübung zugesichert (§9 der Niedersächsischen Coronaverordnung).
Auch Chorproben fallen im kirchlichen Kontext unter die freie Religionsausübung. Außerdem werden Chöre, auch von den Landesregierungen, nicht als Freizeitveranstaltung, sondern viel mehr als Bildungsveranstaltung gewertet.
Daher sind Chorproben im kirchlichen Rahmen grundsätzlich durchführbar.
Allerdings haben die Landeskirchen in ihren aktuellen Handlungsempfehlungen die Rahmenbedingungen für Chorproben deutlich enger gesteckt.
So gelten Begrenzungen der Teilnehmerzahl (Oldenburg 4, Bremen 10, alle anderen 8 SängerInnen) und deutlich erhöhte Abstandsregeln, die es nur sehr mutigen und versierten Laien ermöglichen werden, im Chor zu singen.
Alle Einzelheiten sind den Handlungsempfehlungen der jeweilig zuständigen Landeskirche zu entnehmen. (siehe unten)
Kinder- und Jugendchöre
Alle Landeskirchen, evangelisch und katholisch, möchten ermöglichen, Angebote für Kinder und Jugendliche aufrecht zu erhalten, sogar dann, wenn es zu einem totalen Lockdown kommen sollte.
Hier gilt es abzuwägen, wie diese Angebote zu gestalten sind und ob das Singen in größeren Kinder- und Jugendchorgruppen verantwortbar ist – auch gesellschaftlich.
Möglicherweise könnten Alternativen zum Singen gefunden werden, um den Kindern und Jugendlichen einerseits die Treffen zu ermöglichen und den Kontakt zwischen Chormitgliedern und Chorleitung zu pflegen und andererseits auch mit Coronaauflagen sinnvoll musikalisch Zeit miteinander zu verbringen.
Laut Niedersächsischer Rechtsverordnung gelten für Kinder unter 12 Jahren keine Abstandsregeln und auch bei Treffen außerhalb der Schule nicht die 2-Haushalts-Regeln, also keine Begrenzungen der Teilnehmerzahlen.
Handlungsempfehlungen der Ev. – luth. Landeskirchen Niedersachsens und der Bremischen Evangelischen Kirche
“Auf ein Detail möchte ich aufmerksam machen: Beim Abstand von Sänger*innen „in Singrichtung“ ist die Angabe „6m“ differenziert worden gemäß den Vorgaben der VBG, die in sich nicht einheitlich sind. Es ist demnach durchaus möglich, diesen Abstand auf 3m zu verringern.
In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal darauf hin, dass die Landeskirche nur Empfehlungen aussprechen kann. Die Entscheidungen müssen verantwortlich – in Anbetracht der tatsächlichen Umstände – vor Ort getroffen werden.”
LKMD Hans-Joachim Rolf (LK Hannovers)
Darf ab Januar regulär (unter Coronabedingungen) geprobt werden?
Das kann heute natürlich noch nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Es ist leider zu vermuten, dass die Bedingungen im Januar 2021 nicht so sein werden, dass der Status vom Oktober 2020 wieder gelten wird.
Die Planungen für die weiteren Monate bis mindestens März sind heute schwieriger und unsicherer denn je. Man sollte gleich Plan B und C mitdenken. Oder eine Absage einer möglichen Veranstaltung einkalkulieren.
Was ist bei Chorproben im geschlossenen Raum zu beachten?
Sollte irgendwann der Probenbetrieb wieder aufgenommen werden können, bleibt es natürlich weiter wichtig, anhand der bereits gewonnenen Erkenntnisse zur Beschaffenheit des Covid-19-Virus und seinen Verbreitungswegen die Proben verantwortungsvoll zu planen und bzgl. des Infektionsrisikos so sicher wie möglich zu gestalten.
Dazu zählt neben den bekannten Abstandsregeln und Hygienmaßnahmen das regelmäßige und gründliche Lüften.
Zur Veranschaulichung der Übertragungswege von Covid-19 kann der folgende kurze Filmüber Aerosole dienen.
(“Coronavirus – So schützen Sie sich vor in der Luft schwebenden Viren”, im Verlauf des Zeit-online/Wissen-Beitrags)
Lüften, lüften, lüften!
Zur Vermeidung der Virenübertragung über die Atemluft ist das Gebot der Stunde für Chöre (und alle anderen Menschenansammlungen), neben dem Einhalten der Abstandsregeln, eine regelmäßige und gute Durchlüftung der Räume.
Wann, wie und wie oft muss gelüftet werden?
Wie oft die Lüftung durchzuführen ist, wird u. a. von diesen Faktoren beeinflusst:
Raumfläche und -höhe
Lüftungsbedingungen – Lüftungsdauer und -art
Anzahl der Menschen im Raum
Dauer des Aufenthaltes der Menschen im Raum
Strömungsverhältnisse der Raumluft (Heizungsart, Fenster, Bewegungsverhalten der Menschen etc.)
Wetterbedingungen – Außen- und Innentemperaturen
Die unterschiedlichen Empfehlungen für Lüftungsintervalle liegen derzeit zwischen 20 und 50 Minuten. Die Dauer der Lüftung sollte, je nach Bedingungen, zwischen 3 und 15 Minuten liegen. Ein vollständiger Luftaustausch im Raum ist anzustreben.
CO2-Messgeräte und andere technische Hilfsmittel
Der Zeitpunkt, wann eine Lüftung notwendig ist, kann mithilfe eines CO2-Messgerätes genauer bestimmt werden. Die CO2-Belastung ist zwar bzgl. der Covid-19-Übertragung unerheblich, aber sie kann äquivalent zur (nicht so einfach messbaren) Aerosolbelastung betrachtet werden.
Bis zu einem Wert von 800 ppm ist ein Luftaustausch nicht nötig, zwischen 800 und 1000 ppm wird eine Lüftungspause empfohlen. Bei einer Verwendung von CO2-Messgeräten ist deren Positionierung im Raum entscheidend.
Man kann den Messwerten bei geöffneten Fenstern beim Sinken zusehen – genauso auch beim Anstieg, wenn die Fenster wieder geschlossen sind.
Mithilfe dieser Geräte wird schnell deutlich, welche Lüftungsvariante vor Ort die effektivste ist: Fenster, die auf Kipp gestellt sind, bewirken hinsichtlich des Luftaustausches wenig. Nur die berühmte Quer- und Stoßlüftung bei weit geöffneten, gegenüber liegenden Fenstern und Türen ist schnell und gründlich wirksam.
Die CO2-Messgeräte kosten um 100,- bis 150,- €. In einigen Schulen und Chören werden diese Geräte bereits genutzt und lassen sich dort möglicherweise ausleihen.
Alternativ wird aktuell seitens der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg – gesetzliche Unfallversicherung) angeregt, die eigentlich für Klassenräume entwickelte APP (CO2-Timer von „Garage51“ im App-Store) zur CO2- Belastung zu prüfen. Mit der CO2-App lässt sich die CO2-Konzentration im Raum berechnen und die optimale Zeit und Frequenz zur Lüftung bestimmen.
Diese APP ist allerdings für den Unterrichtsbetrieb und nicht für das Chorsingen (mit einem sehr wahrscheinlich höheren Luftbedarf) entwickelt worden.
In Ausnahmefällen kann über die Anschaffung eines Raumlufttauschers nachgedacht werden. Diese Geräte sind kostspielig (mehrere Tausend Euro) und für die meisten Chöre vermutlich unerschwinglich.
Die Bundesregierung fördert die Umrüstung von Lüftungsanlagen. Eine Maßnahme, die vermutlich nachhaltig, aber dafür auch langwierig und kostenintensiv sein dürfte.
Die gute Nachricht ist: man kann einer Infektionsgefahr mit den oben genannten Vorsichtsmaßnahmen und der Einhaltung der Rechtsvorgaben und Handlungsempfehlungen (siehe unten) gut begegnen. Diese sind wirksam und minimieren das Risiko erheblich!
Schade, dass so selten davon berichtet wird, sondern, im Gegenteil, von verschiedenen Seiten immer wieder betont wird, dass das Singen besonders gefährlich sei.
Seit Wochen keine Infektionsgeschehen in Chören
Seit vielen Wochen sind in Deutschland keine Infektionen mehr bei Chorproben aufgetreten. Es sind sogar Chorproben belegt, in denen alle Sicherheitsmaßnahmen ergriffen und eingehalten wurden, worauf kein Coronaausbruch, nicht mal eine Einzelansteckung stattgefunden hat, obwohl ein (im Nachhinein) nachgewiesenermaßen Erkrankter unter den Choristen gewesen ist.
Was muss beachtet werden, wenn präsent geprobt wird?
Die Genehmigung der Träger/Betreiber des Veranstaltungsortes muss vorliegen, im kirchlichen Kontext i.d.R. durch die Kirchenvorstände der Gemeinden oder den Kirchenkreisvorstand.
Ein Hygieneplan unter Berücksichtigung der üblichen Corona-Hygienevorschriften und -Abstandsregelungen muss vorliegen. Diese Regeln sind selbstverständlich einzuhalten.
Der Sicherheitsabstand zwischen allen Anwesenden muss 1,5 m betragen. Laut Empfehlungen der Landeskirchen vom 30. Oktober 2020 zum Teil erheblich mehr, bis zu 3 und 6 m. (vgl. Handlungsempfehlungen der Landeskirchen, siehe oben)
Der Raum muss ausreichend groß sein, um den Sicherheitsabstand einhalten zu können.
Eine gute Belüftungsqualität des Raumes muss gewährleistet sein.
Es muss regelmäßig und gründlich gelüftet werden.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Probe, also auch beim Singen, nicht vorgeschrieben, wenn die Sänger*innen sich an ihrem Platz befinden.
Die Personalien und Kontaktdaten der beteiligten Sänger müssen aufgenommen, datiert, schriftlich festgehalten und drei Wochen aufbewahrt werden. Sie sind ggf. dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Die Daten sind vier Wochen nach der Probe wieder zu vernichten.
Teilnahme an Chorproben ist freiwillig!
Es sollte unbedingt allen Beteiligten klar sein, dass die Teilnahme an den Chorproben für alle SängerInnen eigenverantwortlich und freiwillig ist.
Einige ChorleiterInnen lassen sich von ihren Sängerinnen und Sängern bzw. von den Eltern der minderjährigen Chormitglieder das Einverständnis schriftlich bestätigen.
Perspektiven für Chöre
Wie wird es weiter gehen?
Leider macht die derzeitige Lage es nicht leichter, in die Planungen für die Zukunft zu gehen. Die Erfahrungen den letzten Wochen zeigen uns, dass Vorhaben ständig revidiert oder modifiziert werden müssen.
Niemand kann abschätzen, wann und unter welchen Bedingungen Auftritte und Proben wieder möglich sein werden.
Mit welchem Ziel die Präsenzproben durchgeführt werden sollen, wird von Chor zu Chor unterschiedlich sein.
Lohnt dann ein Konzert noch? Reichen die Einnahmen bei kleinerer Publikumszahl aus?
Die Infektionszahlen sind hoch: Kann man riskieren, ein Konzert zu planen, das doch wieder abgesagt werden muss?
Wären alle Chorsänger bereit, bei einem eventuellen Auftritt mitzuwirken?
Größere Konzerte sind in den meisten Fällen für diese Saison nicht mehr realistisch durchführbar. Aber möglicherweise lassen sich doch Aufführungsmöglichkeiten im oder um den Gottesdienst herum finden? Vielleicht kann im Frühjahr ein Konzert stattfinden, wenn die Anzahl der Beteiligten reduziert wird, oder der Anteil der Gesangsbeiträge im Programm. Überlegenswert wäre es, die Programme kürzer zu gestalten, dafür mehrere Durchgänge des Konzertes anzubieten und damit reihum allen Choristen das Mitsingen zu ermöglichen. Gleichzeitig können mehr Menschen zuhören.
In manchen Gemeinden werden die Veranstaltungen gestreamt und damit einem größeren Publikum zur Verfügung gestellt.
Vielleicht kann der Chor in den nächsten Wochen, statt in der Probe zu sitzen, die Tradition des Kurrendesingens wiederbeleben? Kleine Ständchen im Garten des Altenheimes, auf dem Marktplatz oder vor der Haustür von Mitmenschen?
Zu beachten ist, dass nach wie vor unkontrollierte Versammlungen nicht gestattet sind und ggf. Rücksprache mit dem zuständigen Ordnungsamt gehalten werden muss.
Vermutlich werden wir Pläne noch länger “nur mit Bleistift” machen können.
Kinder
Das Virus und dessen Verbreitung verhält sich und wirkt bei Kindern und Erwachsenen unterschiedlich (vgl. Bericht über Studie der TU und der Charité Berlin vom 16. 9. 2020). Das ist für die Gestaltung von Kinderchorproben und für das Singen in Schulen ein interessanter Gesichtspunkt, der bei Entscheidungsträgern bisher wenig berücksichtigt wird. Chorsingen und dialogische Sprechübungen sind in den Schulen und Kindertagesstätten Niedersachsens laut „Rahmenhygieneplan Corona Schule“ vom 22. Oktober 2020 in Räumlichkeiten verboten. Unter freiem Himmel dürfen Kinder und Jugendlichen in schulischem Kontext mit einem Abstand von 2 Metern singen.
Nachwuchs schwindet
Schon jetzt ist erschreckenderweise sichtbar, dass ganzen Jahrgängen keinen Zugang mehr zum Chorsingen bekommen. In den Kinderchören des Freizeitbereichs, die wieder mit den Proben begonnen haben, fehlen vielerorts die ersten und zweiten und zum Teil die fünften Schuljahre. Der Nachwuchs für eine wertvolle Tradition und Kulturtätigkeit droht wegzubrechen!
Aus der Not eine Tugend machen
Vielleicht ist es auch in Zukunft – ohne Corona – sinnvoll, einige neue und sich bewährt habende Errungenschaften als so genannte Hybrid-Maßnahmen, also eine Kombination von digitalen und analogen Probenelementen, beizubehalten:
Viele Chöre haben das Singen in “Quartette” in den letzten Wochen als besondere Herausforderung schätzen und lieben gelernt und festgestellt, wie effektiv und freudvoll die Probenarbeit in kleinen Gruppen sein kann. Chorsänger*innen sind in kleinen Gruppen stärker gefordert, können gleichzeitig ihre Stimmen besser entfalten. Es empfiehlt sich bestimmt vielerorts, diese Probenform beizubehalten und weiter zu kultivieren, z.B. als Voreinheit vor der Tutti-Probe.
Manche Chöre haben sich in der Zeit des Singeverbots als ganze Gruppe getroffen, um rhythmische Fertigkeiten zu trainieren (Sprechstücke, Bodypercussion) oder Gehörbildung zu betreiben.
Diese Methoden funktionieren sogar in einer Online-Probe erstaunlich gut, für den Fall, dass man sich nicht (mehr) treffen kann/darf. Beim langsamen Summen kann man sogar das Mikrofon eingeschaltet lassen und mit geringem Tempo die Latenzprobleme bei der Übertragung “überlisten”.
Für den Fall eines weiteren Lockdowns z. B. aufgrund einer zweiten Infektionswelle, könnte zum Beispiel ein Gesangsquartett oder eine Kleingruppe “analog” proben (wenn das Proben in der Form dann erlaubt sein sollte), während die anderen Chormitglieder zu dieser Probe per Konferenzplattform zugeschaltet werden. So kann der einzelne einsame Chorsänger zu Hause wenigstens ohne Latenzchoas die Mehrstimmigkeit genießen. Ferner kann der Chorleiter gezielt auf Gehörtes (vom Live-Ensemble gesungen) eingehen und leichter an musikalischen Parametern arbeiten. Es müssten sich allerdings mutige und sichere Sänger finden, die sich trauen, sich vor den Augen und Ohren aller anderen Chormitglieder “beproben” zu lassen.
Jibli, Zoom, Skype, Facetime sind einige Beispiele für Konferenzplattformen, die in den Monaten des Singeverbots für Online-Chorproben beliebt waren. Aus Datenschutzsicht gelten sie jedoch nicht als sicher.
Auch wenn es technisch nicht überall gleich problemlos funktioniert (Latenz, instabiles Netz, möglicherweise keine entsprechenden Endgeräte bei der Sänger*innen vorhanden) und die Verläufe und Ergebnisse musikalisch und klanglich unbefriedigend sind, haben sehr viele Chöre diese digitale Probenform genutzt.
Online-Proben haben deutliche Grenzen und sind nicht mit einer „analogen“ Chorprobe zu vergleichen. Gleichzeitiges Singen, ein gemeinsames Klangerlebnis ist mit diesen Formaten leider nicht möglich.
Dennoch gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Proben für dieses Format methodisch so abwechslungsreich zu gestalten, dass sie viel Spaß machen. Es ist immer noch eine bessere Möglichkeit, als gar nicht zu singen!
Auf der Homepage des Berliner Chorverbands findet sich eine gute Anleitung zu „online-Chorproben mit Zoom“, auch mit methodischen Hinweisen zur Probentechnik. David Rossel (Schweiz) und Jim Daus Hjernøe (Dänemark) teilen ebenfalls ihre Erfahrungen und geben Tipps zur Anwendung.
Ferner gibt es immer wieder Angebote, methodische und technische Einführungen zur Durchführung einer Online-Probe mit Hilfe eines Webinars zu bekommen. Die Landes- und Bundesmusikakademien und andere Fortbildungsstätten bieten solche Kurse an.
Ute Benhöfer hat Erfahrungen mit Kinder- und Jugendchorproben online gesammelt, die Sie hier gern einsehen können.
Für diejenigen, die lieber zu Hause singen und sich noch nicht in eine Probe mit vielen anderen Menschen wagen:
Zum reinen Töneüben bleiben Übe-CDs oder Übestimmen im MP3-Format ein probates Mittel. Viele Chöre nutzen diese Möglichkeit schon lange Jahre, auch um den Chorsängern zu Hause die Möglichkeit der Vor- oder Nachbereitung der Proben zu geben.
Einige Verlage bieten Übehilfen für die großen, gängigen Chorwerke an.
Auf dieser Homepage, unter der Rubrik Mitsingen zu Hause, sind einige Beispielefür das Singen in den eigenen vier Wändenzusammen gestellt.
Um die eigene Stimme fit zu halten, finden sich im Netz (z.B. auf YouTube) zahlreiche Einsing- bzw. Stimmbildungsangebote. Die Auswahl ist riesig und jeder Geschmack und beinah jedes Sängerniveau wird bedient.
Achten Sie bitte darauf, genau zu beobachten und nachzuspüren, welches Angebot ihrer Stimme gut tut!
Mögen Sie Ihre guten Nerven behalten und weiter viele gute Ideen entwickeln, um auch in der kälteren Jahreshälfte alle Gelegenheiten zum Singen unbeschwert ergreifen zu können! Bleiben Sie weiter zuversichtlich, gesund und behütet!
Alles, was Odem hat – für Sänger und Bläser
Alles, was Odem hat
Wochenendprojekte in Zusammenarbeit mit dem Posaunenwerk in den Regionen freitags Vorproben nur für Sänger, samstags/sonntags gemeinsam mit Bläsern
Freitag, 9. Juli 2021 19.30 – 22.00 Uhr, Laatzen Samstag, 10. Juli 2021 10.00 – 17.00 Uhr, Laatzen
Freitag, 24. September 2021 18.30 – 21. 30 Uhr, Domgemeinde Verden, großer Saal Samstag, 25. September 2021 10.00 – 17.00 Uhr, Domgemeinde Verden
Freitag, 1. Oktober 2021 19.00 – 21. 30 Uhr, Papenburg Samstag, 2. Oktober 2021 10.00 – 17.00 Uhr, Papenburg
Artikel, Expertisen und Stellungnahmen zum Singen in Corona-Zeiten
Eine Sammlung aktueller Einschätzungen von Experten und Journalisten zum Singen in Corona-Zeiten und zur Situation der Chöre. Die Beiträge sind durchaus widersprüchlich und als unterschiedlich seriös zu bewerten. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Gegen das Verstummen Corona und die Chöre Sendung des Deutschlandfunk Kultur 2. Dezember 2020
COVID-19 Infektionsrisiko durch Aerosole TU Berlin, November 2020 Anmerkung: Dieser Aerosolsimulator “spuckt” für jedwede Konstellation mit Chorbeteiligung – egal, in welcher Besetzungsgröße, egal in welcher Raumgröße – die höchste Gefahrenstufe aus. Das deckt sich nicht mit anderen wissenschaftlichen Einschätzungen. Nicht empfehlenswert, weil nicht objektiv.
DAS! Physiker und Strömungsforscher Prof. Christian Kähler zu Gast ndr, 25. Oktober 2020
Arbeitshilfe für Chorproben unter besonderen Bedingungen Protokoll “90 Minuten konkret” des amj mit Prof. Dr. Michael Fuchs und Alexander Schmitt 2. September 2020
Was Sie schon immer über die Stimme wissen wollten, aber nie zu fragen wagten – Ein Live-Experten-Chat mit Prof. Dr. Michael Fuchs, Professor für Phoneatrie und Pädaudiologie, Universitätsklinikum Leipzig und Daniel Knauft, Ensemble amarcord 9. Mai 2020 (Film beginnt erst ab ca. Minute 16:00 – ggf. vorspulen)
Für diejenigen, die wenig Zeit haben, den ganzen Film anzusehen, oder sich nur für einzelne Aspekte interessieren, hat G. v. Hirschhausen ein “Inhaltsverzeichnis” angefertigt:
bis 16 Standbild
ab 16:00 Begrüßungs”bla-bla”
ab 21:00 Spannungsfeld Singen und Corona
ab 59:00 regelmäßiges Singen empfohlen
ab 1:04 Muskelkater der Stimmlippen? Ermüdungserscheinungen
ab 1:08 Stimmbandschluss
ab 1:10 sowie ab 1:18 LAX-VOX
ab 1:14 flüstern & räuspern
ab 1:17 niesen
ab 1:20 Alkohol
ab 1:26 Nikotin
ab 1:29:30 herausfinden, was für die eigene Stimme gut ist
Schreiben der Direktorenkonferenz Kirchenmusik an die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 16. Mai 2020 mit der Zusammenfassung der derzeit aktuellen Expertisen, dazu eine Stellungnahme zu diesem Schreiben von Prof. Dr. Michael Fuchs, Leipzig vom 19. Mai 2020
Infektionsgefahr beim Musizieren: zwei neue Studien lassen aufatmen Wie hoch ist die Infektionsgefahr für Covid-19 bei verschiedenen Musikergruppen? BR-Klassik, 7. Mai 2020
Wie riskant ist Chorsingen in Zeiten von Corona? Chorsingen wird von vielen Menschen besonders schmerzlich vermisst. Die Proben sind jedoch weiterhin nicht erlaubt. NDR-Kultur, 4. Mai 2020
Was? Jeden Tag werden Proben angeboten, in denen gut in der Stimme liegende Chormusik aller Epochen geprobt und musiziert wird, angepasst an die Besetzung der TeilnehmerInnen.
Selbstverständlich werden die Stimmen immer mit einem umfassenden Einsingen und im Verlauf der Proben mit unterschiedlichen Übungen der chorischen Stimmbildung unterstützt.
Natürlich wird auch ausreichend Zeit sein, um alleine oder in Gruppen die Insel zu erkunden, Sonne, Strand und Meer und die Zeit draußen zu genießen.
Wann geprobt wird und wann Freizeit sein wird, wird maßgeblich vom Wetter und den Wünschen der Gruppe abhängen.
Selbstverständlich werden immer alle nötigen und vorgeschriebenen Hygienevorschriften beachtet und eingehalten.
Sollte die Covid-19-Pandemie das Singen einschränken oder verhindern, stehen Handchimes zur Verfügung, die ohne besondere Fertigkeiten und Vorkenntnisse leicht spielbar sind – mit Abstand, Mundschutz und ganz ohne erhöhte Aerosolgefahr.
Der besonders aparte Klang dieser Instrumente macht genauso Freude, wie die Erfahrungen des Zusammenspiels, bei dem überwiegend die selben musikalischen Parameter gebraucht und geübt werden, wie beim Chorsingen auch.
Auch wenn das Singen uneingeschränkt zulässig und möglich sein sollte, können die Chimes, wenn die Gruppe das wünscht, gerne ausprobiert und eingesetzt werden.
Preis 255,- € (pro Person im Doppelzimmer), 277,- € (Einzelzimmer) für Vollpension, Kurtaxe, Kursgebühr
Leitung Landeskantorin Majka Wiechelt, Osnabrück KMD i.R. Sabine Horstmann, Iserlohn
Anmeldeschluss 20. März 2021 Da nur wenige Plätze in der Sonnenhütte reserviert werden konnten, ist eine rasche Anmeldung empfehlenswert! Es steht nur eine begrenzte Zahl an Einzelzimmern zur Verfügung.
Chorgesang, chorische Stimmbildung und Bewegung an der frischen Luft Körper, Geist und Stimme erfrischen und in der Natur des herbstlichen Harzes auftanken
Was? Natürlich liegt der Fokus dieser Woche auf dem Chorgesang, neben ausreichend Zeit, den Herbst im Harz zu genießen und z.B. wandern zu gehen. Freuen Sie sich auf ein vielfältiges Programm an gut singbaren Chorwerken aus allen Epochen und abwechslungsreiche chorische Stimmbildung.
Selbstverständlich werden beim Proben sämtliche erforderlichen Hygienemaßnahmen und die dann aktuell gültigen Rechtsvorgaben berücksichtigt und eingehalten.
Öffentliches Abschlussmusizieren ad. lib. – wenn das Infektionsgeschehen es zulässt.
Fällt die Freizeit aus, wenn das Singen (wieder) als nicht sicher gilt, oder sogar gesetzlich untersagt werden sollte?
Nach Möglichkeit nicht!
Wir haben die Möglichkeit, uns mit Handchimes sinnvoll und Freude bringend musikalisch zu betätigen. Mit Abstand und Mundschutz und ohne erhöhte Aerosolabgabe.
Handchimes sind ohne besondere Vorkenntnisse leicht bedienbar und ermöglichen es, auch ohne zu singen, chorisch zu musizieren. Die meisten Vokal-Chorwerke lassen sich problemlos auf Handchimes übertragen. Beim Musizieren mit diesen klangschönen Instrumenten werden überwiegend dieselben musikalischen Parameter gebraucht und geschult, die auch beim Singen erforderlich sind.
Bei dieser Sing- und Wanderwoche werden mehrere Oktaven Handchimes zur Verfügung stehen und könnten, wenn es die Gruppe wünscht, selbst dann ausprobiert und eingesetzt werden, wenn das Singen uneingeschränkt möglich sein wird.
Leitung Landeskantorin Majka Wiechelt, Osnabrück KMD i.R. Sabine Horstmann, Iserlohn
547,- € im Einzelzimmer, 462,- € pro Person im Doppelzimmer Unterkunft, Vollpension, Kurtaxe, Kursgebühr
Anmeldung per Anmeldeformular
Anmeldung per Post oder Mail an unsere Geschäftsstelle
Mit der Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis, dass wir für organisatorische Dinge eine Teilnehmerliste erstellen, die allen Teilnehmern dieser Singwoche zur Kenntnis gegeben wird (z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften).
Diese Liste ist reduziert auf Namen, Wohnorte, Telefon-Nr. und E-Mail-Adressen der Teilnehmer.
Darüber hinaus werden keine Daten an Dritte (auch nicht an andere kirchliche Institutionen) weitergegeben.
Jugendsingwoche 2021
Singen Chimen Chillen am Ostseestrand
Singwoche für Jugendliche und junge Erwachsene von 13–26 Jahren
Wann?
Samstag, 31. Juli 2021 bis Samstag, 7. August 2021
Wo?
Schloss Noer bei Eckernförde, Schleswig Holstein, direkt an der Ostsee gelegen
Was?
Es wird gesungen! In erster Linie.
Je nach Wetter, Corona-Infektionsgeschehen, gesetzlichen Vorgaben und wie es (uns) am besten passt.
Je nach Neigung und Vermögen der Gruppe: von Barock bis Pop, vom Kanon bis zum mehrstimmigen Satz oder Arrangement, in kleinen Ensembles oder mit allen, Einzelstimmbildung, a cappella oder mit Klavierbegleitung, homophon und polyphon, mit Choreographien oder ohne.
Natürlich bleibt auch Zeit, um am Strand abzuhängen, zu baden oder Ausflüge in die Umgebung zu unternehmen.
Und was, wenn das Singen wieder verboten oder eingeschränkt wird?
Dann musizieren wir trotzdem, nämlich mit Hand-Chimes! Diese Instrumente kann jede und jeder ohne besondere Vorkenntnisse und Fähigkeiten spielen – auch mit Hygieneabständen 😷 – und es macht echt Spaß, damit zu musizieren! So viel Spaß, dass wir auf alle Fälle Probenphasen mit den Chimes anbieten werden, auch wenn das Chorsingen im Sommer 2021 kein Problem (mehr) sein sollte. Um wirklich gute Musik zustande zu bringen, muss man auch beim Chimen das Zusammenspiel mit den anderen üben. Überwiegend mit den selben Parametern, die auch beim Singen im Ensemble wichtig sind.
Wir haben also sinnvolle und spaßige musikalische Dinge zu tun, auch wenn Corona wieder zuschlägt und uns das Singen vermiesen will.
Wer?
Menschen zwischen 13 und 26 Jahren, egal ob Chorprofis oder Anfänger.
Minderjährige brauchen die schriftliche Erlaubnis der Eltern, sich bei Tagesausflügen (z. B. in Dreiergruppen) selbstständig und ohne Aufsicht bewegen zu dürfen, sowie eine Schwimmerlaubnis der Eltern, wenn sie baden wollen. Die Kursleiter haben keinen Rettungsschwimmschein.
Preis
350,- € pro Person für Übernachtung im Mehrbettzimmer, Vollpension, Kursmaterial
Leitung
Landeskantorin Majka Wiechelt (ECNB/Osnabrück) Kantor Thomas Frerichs (Rhauderfehn/Köln)
Anmeldeschluss
30. April 2021 Da wir nur 20 Plätze im Schloss für uns reservieren konnten, ist eine rasche Anmeldung empfehlenswert!
Was? Jeden Tag werden Proben angeboten, in denen gut in der Stimme liegende Chormusik aller Epochen geprobt und musiziert wird, angepasst an die Besetzung der TeilnehmerInnen.
Selbstverständlich ist die chorische Stimmbildung ein fester Bestandteil jeder Probe. Bei den umfassenden Einsingen mit vielen bildhaften Erläuterungen, wird insbesondere auf die altersspezifischen Veränderungen der reiferen Stimmen eingegangen und Hilfestellung bei möglichen Problemen gegeben.
Um jenseits der Chorproben alleine oder in Gruppen Zeit zu verbringen – zum Ausruhen, Unterhalten, Spazierengehen, Musizieren o.a. -, wird ausreichend Gelegenheit sein.
Wann geprobt wird und wann Freizeit sein wird, wird maßgeblich vom Wetter und den Wünschen der Gruppe abhängen.
Verpflegung Die Küche im Lutherheim ist berühmt. Freuen Sie sich auf die reichhaltigen, legendären Buffets zum Abendessen, auf das köstliche Mittagessen und den üppigen Kaffeetisch am Nachmittag.
Handchimes Sollte die Covid-19-Pandemie das Singen einschränken oder gar verhindern, stehen Handchimes zur Verfügung, die ohne besondere Fertigkeiten und Vorkenntnisse leicht spielbar sind – mit Abstand, Mundschutz und ganz ohne erhöhte Aerosolgefahr.
Der besonders aparte Klang dieser Instrumente macht genauso Freude, wie die Erfahrungen des Zusammenspiels, bei dem überwiegend die selben musikalischen Parameter gebraucht und geübt werden, wie beim Chorsingen auch.
Auch wenn das Singen uneingeschränkt zulässig und möglich sein sollte, können die Chimes, wenn die Gruppe das wünscht, gerne ausprobiert und eingesetzt werden.
Corona-Pandemie Selbstverständlich werden immer alle aktuell nötigen und vorgeschriebenen Corona-Hygienevorschriften beachtet und eingehalten.
Preise 392,- € im Einzelzimmer, 367,- € pro Person im Doppelzimmer Unterkunft, Vollpension, Kursgebühr
Derzeit werden wegen der Covid-19-Pandemie keine Stimmbildungsabende durchgeführt. Sobald wieder Angebote möglich und sinnvoll sind, werden die Termine und Orte an dieser Stelle veröffentlicht.
Klangvoll singen – Stimmbildung für Chorsängerinnen und Chorsänger
Singen macht Freude! Singen öffnet Herz, Mund, Ohr und Seele und kann ungemein befreiend sein – wenn die Stimme trägt. Als Teil unseres Körpers verändert sich die Stimme ständig. Sie ist leicht durch allerlei äußere und innere Umstände beeinflussbar; positiv wie negativ. Manche erleben mit der Zeit ungünstige Entwicklungen, etwa dass das Singen nicht mehr so leicht funktioniert wie früher. Andere möchten das Spektrum ihrer stimmlichen Möglichkeiten erweitern, Höhe und Tiefe ausbauen, die Stimme beweglicher oder voluminöser werden lassen. Wenden Sie sich bewusst Ihrer Stimme zu. Mit chorischer Stimmbildung können Sie viel erreichen. Sie ist eine auf Atem und Körperwahrnehmung basierte Technik, die jede und jeder lernen kann – unabhängig vom Alter. Zur praktischen Umsetzung des Gelernten werden auch leichte Chorsätze und Kanons gesungen. Das Notenmaterial wird leihweise bereitgestellt.
Leitung
Majka Wiechelt hat in Herford und Köln Kirchenmusik studiert. In ihren neben- und hauptamtlichen Kantorenstellen (in Ostwestfalen, Köln, Wuppertal, Osnabrück), bei Singwochen, Seminaren und Wettbewerben im In- und Ausland hat sie vom Beginn des Studiums an bis heute mit verschiedensten Chören jeden Alters und jeden Leistungsniveaus gearbeitet. Selber aktive Choristin, kennt sie die Bedürfnisse von Sängerinnen und Sängern genau. Mit Hilfe zahlreicher Bilder und unterstützender Gesten bietet sie individuell passende „technische Kniffe“ für den Umgang mit der Stimme an. Seit dem 1. April 2019 ist Majka Wiechelt die neue Landeskantorin des Evangelischen Chorverbandes Niedersachsen-Bremen.